Hier führen wir Ausschnitte aus den Berufsgenossenschaftlichen Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGR234) auch im Bezug auf Schwerlastregale auf.
Begriffsbestimmungen
Lagereinrichtungen – feste sowie fahrbare Schwerlastregale und Schränke
Regale – z.B. Fachbodenregale, Palettenregale, Kragarmregale, Durchlaufregale, Einfahrregale und mehrgeschossige Schwerlastregale
Schränke – z.B. Schränke mit Flügel-, Roll- oder Schiebetüren, Schränke mit Schubladen oder Auszügen, mehrgeschossige Schrankeinrichtungen und Schränke mit kraftbetriebenen Inneneinrichtungen.
Lagergeräte – Wiederverwendbare Paletten mit oder aber auch ohne Stapelhilfsmittel sowie Stapelbehälter.
Paletten – z.B. Flachpaletten aus den Materialien Holz, Stahl, Kunststoff oder Leichtmetall.
Stapelbehälter – Behälter, deren Oberteil mit dem Unterteil fest kombiniert sind, dazu gehören unteranderem Gitterboxpaletten, Stapelwannen und Kästen.
Bau und Ausrüstung
Ausführung
Es ist sicherzustellen, dass die Schwerlastregale so konstruiert und montiert sind, dass sie die geplanten Lasten der Güter die dort drin gelagert werden sollen problemlos tragen können. Die Belastbarkeit der Regale muss durch Belastungstests nachgewiesen werden.
Sicherung gegen Beschädigungen
Bei den Belastungsversuchen muss der Test so durchgeführt werden, dass das Schwerlastregal mindestens die doppelte Last tragen kann die für den täglichen Betrieb vorgesehen ist.
Steifigkeit
Die Regale müssen in Längst- und Querrichtung die notwendige Steifigkeit bezüglich der Stand- und Tragsicherheut aufweisen.
Biegungen
Die Durchbiegung der metallischen Schwerlastregale darf den Wert, bei der höchsten erlaubten Nutzlast, von 1/200 ihrer Stützweite (Stützweite ist der Abstand zwischen zwei benachbarten Auflagern) nicht übersteigen. Bei allen anderen Materialien liegt der maximale Wert bei 1/150.
Standfestigkeit
Der Faktor zur Standfestigkeit der Regale gegen Kippen muss mindestens einen Wert von 2,0 aufweisen.
Untergrund
Der Untergrund der Aufstellflächen für die Regalsysteme muss eine Beschaffenheit aufweisen, die das Eigengewicht zuzüglich das Zweifache der geplanten Lasten tragen kann.
Befestigung am Gebäude
Schwerlastregale die durch die Art ihrer Montage Bestanteil des Gebäudes sind müssen die Vorgaben der entsprechenden Landesbaurechte einhalten. (Die reine Verankerung des Schwerlastregals im Fußboden macht das Regal nicht zum Bestandteil des Gebäudes.)
Äußere Konstruktion
Die Regale sind so zu gestalten, dass durch ihre Ecken und Kanten keine Gefahrensituationen entstehen und sich an ihnen niemand verletzen kann. (Beispielsweise können Metallkanten umbördelt werden.)
Weg und Ganggestaltung
- Der Abstand zwischen den Schwerlastregalen muss groß genug sein, damit der Transport von Waren zwischen diesen problemlos möglich ist.
- Die Wege für Fußgänger zwischen den Regalen müssen mindestens 125 cm breit sein.
- Handelt es sich um Gänge die nur zum be- und entladen vorgesehen sind, meistens Nebengänge, müssen diese mindestens 75 cm breit sein.
- Wege die zum Befahren von Flurförderfahrzeuge gedacht sind müssen so breit sein, dass beidseitig des Fahrzeuges noch mindestens 50c m Platz sind. Dabei ist auch der Platz zu berücksichtigen der beim Rangieren benötigt wird.
Standsicherheit
Die Standfähigkeit der Regale und Schränke ist zu jederzeit einzuhalten. Dabei ist nicht nur die Tragkraft des Lagergutes zu berücksichtigen, sondern auch die Kräfte die beim be- und entladen auftreten. Schwerlastregale die mit Flurförderfahrzeugen be- und entladen werden, müssen gesondert gesichert sein.
Folgende Regale und Schränke werden im Allgemeinen als Standsicher angesehen:
- Regale und Schränke die ein hohes Eigengewicht aufweisen
- Schränke die mit einer Sperre versehen sind, die das Ausziehen von mehreren Schubladen gleichzeitig verhindern.
- Schränke die über Flügeltüren verfügen und eine gewisse Höhe nicht überschreiten
- Mehrere Regale die miteinander verbunden sind.
Aufbau- und Betriebsanleitungen
Zu den verwendeten Schwerlastregalen müssen entsprechende Aufbau- und/oder Betriebsanleitungen vorliegen. In diesen sollten dann Hinweise auf die Montage/Installation, die Verwendung und wichtige Sicherheitsmaßnahmen niedergeschrieben sein.
Sicherung gegen herabfallendes Lagergut
- Die Seiten der Regale, die nicht zum be- und entladen verwendet werden, müssen gegen das Herabfallen von Waren gesichert werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die Größe der Sicherungen entsprechend der gelagerten Waren gewählt wird.
- Dienen die Regale für die Palettenlagerung muss die Fallsicherung auch auf der höchsten Ebene noch mindestens 50 cm betragen.
- Die Bereiche der Regaldurchgänge müssen besonders auf herabfallende Waren gesichert werden, da hier ein erhöhtes Unfallrisiko besteht.
- Schwerlastregale die von beiden Seiten be- und entladen werden, müssen über eine Durchschiebsicherung verfügen. Die Höhe sollte hierbei mindestens 15 cm betragen.